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AGB's von Jukebox Drive Entertainment


AGB ́s für Veranstaltungsservice, Arrangements & Bookings

 

1. Geltungsbereich

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Jukebox Drive Entertainment (im folgenden Booking-Agentur) genannt) und seinen Vertragspartnern z. B.: Veranstalter und/oder Künstler/Bands (im Folgenden Auftraggeber genannt). Von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit.

 

2. Vertrag

Verträge zwischen der Booking-Agentur und den Auftraggebern entstehen durch:

 

* Annahme eines schriftlichen Angebotes (via E-Mail, Telefon, Brief)

* Schriftlicher Vertrag

* das gesprochene Wort

* Zusagen über Messenger-Dienste

 

Innerhalb eines bestehenden Vertrages mit dem/der Auftraggeber, besteht eine Mitwirkungspflicht seitens dem/der Auftraggeber. Eine Übergehung der Booking-Agentur seitens dem/der Auftraggeber ist somit ausdrücklich untersagt. Gleiches gilt für eine potenzielle Dritte Partei (z. B. Label), wenn nachweislich in Schriftform belegt werden kann, dass die Booking-Agentur mit dem Einverständnis des/der Auftraggeber bereits längere Zeit vorher in begünstigten Verhandlungen für der/die Auftraggeber mit potenziellen Veranstaltern bzw. Medien steht, oder bereits vorher mit Teilen der Band dahingehend gearbeitet wurde. Der/die Auftraggeber haben die Booking-Agentur bei eigens ausgehandelten Konzerten umgehend in Kenntnis zu setzen, damit seitens der Booking-Agentur eine Provision geltend gemacht werden kann. Bei Zuwiderhandlung seitens dem/der Auftraggeber, wird die volle Booking-Agentur-Provision dem/der Auftraggeber in Rechnung gestellt und das bestehende Vertragsverhältnis wegen Vertragsbruches mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Etwaige Regresszahlungen für entgangene Umsätze, für alle weiteren vom Veranstalter bestätigten Konzerte durch die Booking-Agentur, werden ebenfalls in voller Provisionshöhe in Rechnung gestellt.

 

3. Rücktritt vom Vertrag / Stornogebühren

Ein Rücktritt des/der Auftraggeber ist möglich durch schriftliche Kündigung des Vertrages. Bei einer Kündigung aus Gründen fehlerhafter Doppelterminierung oder NICHT-Höherer Gewalt, Krankheit, Tod oder Insolvenz bzw. Coronavorgaben durch den Gesetzgeber, fallen Stornogebühren an, bei denen zwischen Personalkosten und grundsätzliche damit verbundene weitere Aufwandskosten (Werbekosten etc.) unterschieden wird.

 

Stornogebühren für Agentur-Personalkosten:

Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 25% der vereinbarten Summe.

Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Summe.

Rücktritt bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 75% der vereinbarten Summe.

Rücktritt bis >3 Tage vor der Veranstaltung: volle vereinbarte Summe.

 

Fahrtkosten und sonstige Kosten der Booking-Agentur (z.B. Verbrauchsmaterialien) werden bei einer Stornierung nicht berechnet. Sollte es unmittelbar nach der Stornierung eines Vertrages durch einen der Auftraggeber zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornogebühren gesondert geregelt. Ein Rücktritt durch die Booking-Agentur ist möglich durch Krankheit, Unfall, Tod oder andere wichtige Gründe. In diesem Fall wird durch die Booking-Agentur, insofern der Betrieb noch existent, zeitnah versucht für Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu sorgen. Ein Rücktritt vom Vertrag hat durch den/die Auftraggeber so frühzeitig wie möglich in Schriftform zu erfolgen, die bezieht sich jedoch nicht auf die im Gastspielvertrag enthaltene Corona-Klausel § 13 Abs. 4.

 

4. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges Verhalten oder vorsätzliches Verhalten durch den Künstler/Band verursacht worden ist. Für Schäden an der technischen Ausrüstung vom Künstler/Band, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Auftraggeber. Sofern der Künstler/Band durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall – oder Stromschwankungen) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

 

5. Zahlungen

Zahlungen der Booking-Provision (Vermittlungsprovision) seitens des Veranstalters, sind ohne Abzug und ausschließlich an die Booking-Agentur direkt vorzunehmen.

 

Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

a)  Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.

b) nach vorheriger Absprache auch per Überweisung auf ein von der Booking-Agentur genanntes Konto (siehe Gastspielvertrag) unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch 7 Werktage nach Veranstaltungsbeginn. Andere Zahlungsformen werden nicht akzeptiert.

 

Die Zahlung der Gesamtrechnung ist vom Auftraggeber (Veranstalter) unabhängig vom Erfolg der Darbietung beim Publikum, aufgeteilt an beide Parteien (Booking-Agentur / Künstler bzw. Band) getrennt zu entrichten (siehe Gastspielvertrag). Ungerechtfertigte Skonto- und Rabattabzüge werden durch die Booking-Agentur nachgefordert.

 

6. GEMA-Gebühren, Steuern, KSK-Beiträge, sonstige Abgaben und sonstige Kosten

GEMA-Gebühren, Steuern, Beiträge zur Künstlersozialkasse (KSK-Beiträge) und sonstige Abgaben, sowie behördliche Anmeldungen & Genehmigungen, die zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind, hat der Auftraggeber (Veranstalter) abzuwickeln. Ebenfalls Stromkosten und sonstige für die Veranstaltung auftretende Kosten trägt der Auftraggeber (Veranstalter)

 

7. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Bielefeld.

 

9. Schlussbestimmungen

Der Gastspielvertrag stellt eine Erweiterung der AGB’s dar.

 

 

Sitz der Agentur

Jukebox Drive Entertainment

Herr Jörg Himmrich

Grabbestr. 1

32257 Bünde (Deutschland)